Rechtliches · Gültig ab 01. Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Toro Musikinstitut GmbH und ihren Kundinnen und Kunden. Mit der Anmeldung werden sie verbindlicher Bestandteil des Unterrichtsvertrags.
- 1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Toro Musikinstitut GmbH nachfolgend Institut und ihren Kunden nachfolgend Kunden betreffend Musikunterricht sowie weitere angebotene Dienstleistungen.
Mit der Anmeldung akzeptieren die Kunden diese AGB als verbindlich.
Das Institut behält sich vor, diese AGB anzupassen. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widersprochen wird.
- 2
Unterrichtsangebot
Das Institut bietet Einzel und Gruppenunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Der Unterricht findet wöchentlich statt. Ein Zwei Wochen Rhythmus Unterricht, kann separat gebucht werden.
Die Unterrichtszeiten liegen zwischen Montag und Freitag. Samstagsunterricht ist in Ausnahmefällen möglich.
Das Institut ist berechtigt, Unterrichtsform sowie Unterrichtsort innerhalb des Angebots anzupassen, sofern dies organisatorisch notwendig ist und dem Kunden nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
Das Institut ist berechtigt, den Unterricht vorübergehend in einer alternativen Form, insbesondere online, durchzuführen.
- 2.1
Probelektion
Die Probelektion ist kostenlos und unverbindlich. Sie wird bei einer anschliessenden Anmeldung nicht an die Semestergebühr oder das Abonnement angerechnet.
- 3
Anmeldung und Vertragsverhältnis
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch und ist verbindlich.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Teilnahme am Unterricht sowie zur Bezahlung des gewählten Modells.
Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Lektionen.
Massgeblich für Beginn und Durchführung der Lektionen sind die im Stundenplan festgelegten Zeiten. Bei Anmeldung von Minderjährigen erfolgt der Vertragsabschluss mit dem gesetzlichen Vertreter, der für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag haftet.
- 4
Vertragsdauer und Kündigung
- 4.1
Semester Modell
Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein Semester von sechs Monaten Dauer. Das Sommersemester läuft von Februar bis Juli, das Wintersemester von August bis Januar. Eine Kündigung muss spätestens zwei Monate vor Semesterende schriftlich beim Institut eingehen. Die Kündigungsfristen lauten:
Kündigung auf Ende Sommersemester (31. Juli): bis spätestens 31. Mai.
Kündigung auf Ende Wintersemester (31. Januar): bis spätestens 30. November.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Semester. Die volle Semestergebühr ist in diesem Fall geschuldet. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt nicht.
- 4.2
Abonnement Modell
Abonnements umfassen eine festgelegte Anzahl Lektionen und enden nach deren Bezug. Sie sind ab Kaufdatum maximal 12 Monate gültig. Nicht bezogene Lektionen verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos.
Vor Ablauf des Abonnements stellt das Institut bei ausbleibender Kündigung automatisch das nächste Abonnement in Rechnung.
Eine Kündigung ist schriftlich innert 10 Tagen nach Erhalt der neuen Rechnung beim Institut einzureichen.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird das Abonnement automatisch erneuert.
- 5
Ferien und Unterrichtszeiten
Während der Schulferien der Gemeinde Embrach findet kein regulärer Unterricht statt.
Abweichungen aufgrund von mobilen Standorten sind möglich und werden rechtzeitig kommuniziert.
Die Semestergebühr berücksichtigt diese Ferienzeiten.
- 6
Unterricht und Absenzen seitens Schüler
- 6.1
Absenzen im Semestermodell
Verhinderungen sind der Lehrperson frühzeitig mitzuteilen. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung. Verspätungen führen nicht zu einer Verlängerung der Lektion.
- 6.2
Absenzen im Abomodell
Lektionen müssen mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgemeldet werden. Rechtzeitig abgemeldete Lektionen werden gutgeschrieben. Lektionen, die später als 24 Stunden vor Beginn abgemeldet werden oder bei denen der Schüler nicht erscheint, gelten als bezogen.
- 6.3
Ausfälle seitens der Lehrperson und Toleranzregelung
Die Anzahl der im Semester geplanten Lektionen richtet sich nach der Kalenderkonstellation und beträgt in der Regel zwischen 18 und 20 Lektionen.
Fällt eine Lektion durch die Lehrperson aus, organisiert das Institut nach Möglichkeit eine Vertretung. Pro Semester ist das Institut berechtigt, bis zu zwei Lektionen aus organisatorischen Gründen, insbesondere bei kurzfristiger Krankheit oder Verhinderung der Lehrperson, ausfallen zu lassen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung entsteht.
Ab der dritten ausgefallenen Lektion pro Semester werden die ausgefallenen Lektionen nachgeholt oder als Gutschrift auf die Folgesemestergebühr angerechnet. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt gemäss Ziffer 14.
- 7
Lehrpersonenwechsel
Das Institut behält sich das Recht vor, die zugeteilte Lehrperson aus organisatorischen oder personellen Gründen zu wechseln. Ein solcher Wechsel begründet keinen Anspruch auf vorzeitige Vertragsauflösung oder Rückerstattung. Der Kunde kann einen Wechsel der Lehrperson auf Beginn eines neuen Semesters beantragen. Das Institut prüft den Antrag und entscheidet im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten.
Die Lehrpersonen verpflichten sich auf jeweils ein gesamtes Semester.
- 8
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Gebühren für Semester und Abonnements sind im Voraus zu bezahlen.
Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn des Semesters oder vor Ablauf des laufenden Abonnements. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird automatisch die nächste Periode in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug wird ab der ersten Mahnung eine Mahngebühr von 20 CHF erhoben.
Das Institut behält sich vor, bei offenen Forderungen den Unterricht bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen sowie weitere rechtliche Schritte, einschliesslich Inkasso, einzuleiten.
Zahlungen sind ausschliesslich an das Institut zu leisten. Direkte Zahlungen an Lehrpersonen sind nicht zulässig.
- 9
Geschwisterrabatt
Besuchen mehrere Kinder aus demselben Haushalt gleichzeitig den Unterricht, wird für das zweite und jedes weitere Kind ein Rabatt von 10 Prozent gewährt, sofern diese das 20. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
- 10
Gültigkeit von Abonnements
10er Abonnements sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig. Nicht genutzte Lektionen verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos.
- 11
Rückerstattung und Übertragbarkeit
Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.
Semester und Abonnements sind persönlich und nicht übertragbar.
- 12
Krankheit und besondere Umstände
Bei längerer Krankheit oder Unfall kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eine individuelle Lösung geprüft werden. Das Institut entscheidet abschliessend über Art und Umfang einer allfälligen Lösung.
- 13
Ausschluss vom Unterricht
Das Institut behält sich vor, Schüler vom Unterricht auszuschliessen bei: wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug, körperlichen oder verbalen Übergriffen gegenüber Lehrpersonen oder Mitschülern, wiederholten unentschuldigten Absenzen ohne Rückmeldung, schwerwiegendem Verstoss gegen diese AGB. Vor einem Ausschluss erfolgt in der Regel eine schriftliche Verwarnung.
Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren für das laufende Semester oder Abonnement.
- 14
Höhere Gewalt
Kann der Unterricht aufgrund von Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs des Instituts (z. B. behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturereignisse) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung. Das Institut bemüht sich in solchen Fällen, den Unterricht in alternativer Form, insbesondere online, weiterzuführen.
- 15
Foto und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern werden nur mit deren Zustimmung beziehungsweise mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erstellt. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen, insbesondere auf der Webseite, in sozialen Medien oder in Werbematerialien des Instituts, erfolgt ausschliesslich nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der erwachsenen Schülerinnen und Schüler. Die Einwilligung wird im Anmeldeformular oder in einem separaten Formular eingeholt.
- 16
Datenschutz
Das Institut verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz. Die Bearbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Rechnungsstellung, der Unterrichtsorganisation und der Kundenkommunikation. Daten können an folgende Dritte weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist: Lehrpersonen des Instituts, Buchhaltungsstelle, Inkassodienstleister im Falle von Zahlungsverzug, IT-Dienstleister.
- 17
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist der Sitz der Toro Musikinstitut GmbH in Embrach. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere des Konsumentenschutzes, bleiben vorbehalten.
Toro Musikinstitut GmbH
Schützenhausstrasse 29, 8424 Embrach

